Allgemeine Geschäftsbedingungen zum Beherbergungsvertrag in der Pension „Das Strandglück“
Die nachfolgenden Geschäftsbedingungen regeln den Abschluss und den Inhalt des Beherbergungsvertrags zwischen CAMM Hotel Management GmbH – Das Strandglück, Mittelweg 1, 18181 Graal-Müritz („Gastgeber“ oder auch „wir“ oder „uns“) und dem Gast als Vertragspartner für die Pension „Das Strandglück“.
1 Vertragsgegenstand, Zustandekommen des Vertrags
1.1 Gegenstand des Vertrages ist die mietweise Überlassung von Zimmern zur Beherbergung sowie alle weiteren für den Gast als Vertragspartner erbrachten Leistungen und Lieferungen (Extra-Leistungen) durch den Gastgeber. Der vertragliche Leistungsumfang ergibt sich neben der Darstellung auf der Internetseite und den Angaben im Online-Buchungssystem aus den weiteren Bestimmungen in diesen Geschäftsbedingungen.
1.2 Das dem Gast überlassene Zimmer ist keine Ferienwohnung, sondern eine Pension. Eine Überlassung des Zimmers zum Zwecke der Selbstverpflegung und zur Nutzung entsprechender durch den Gast mitgebrachten Sachen (z.B. Kochgelegenheiten, Kühlschrank, Wasch- und Trocknungsgeräten) erfolgt demnach nicht. Diese Nutzungen sind nicht gestattet. Das Aufnehmen von Hunden, Katzen, Reptilien und Vögeln in das Zimmer ist ebenfalls nicht gestattet. Das Rauchen ist auf allen vermieteten Zimmern und in den Räumen des Hauses untersagt. Jedes Zimmer verfügt über ein Fernsehgerät sowie einen Zugang zum Internet über ein im Haus installiertes W-LAN. Mit der Anmeldung des Gastes in das W-LAN über Benutzernamen und Kennwort muss der Gast die ihm angezeigten Nutzungsbedingungen akzeptieren.
1.3 Der Beherbergungsvertrag kommt im elektronischen Geschäftsverkehr dadurch zustande, indem der Nutzer unserer Webseiten über unsere Online-Buchungsmaske auf „dasstrandglück.de“ ein Zimmer sowie ggf. weitere Extra-Leistungen für einen durch den Gast als Vertragspartner bestimmten Zeitraum durch „Buchen“ auswählt und unter Mitteilung der von ihm einzugebenden personenbezogenen Daten unter Einbeziehung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen zahlungspflichtig bucht. Nach Betätigen des Eingabefeldes „Zahlungspflichtig buchen“ bestätigen wir dem Buchenden den Zugang von dessen Buchung unverzüglich auf elektronischem Wege durch Anzeige einer Empfangsbestätigung auf unserer Webseite. Diese ist noch keine Vertragsannahmeerklärung des Gastgebers. Erst mit Versand einer E-Mail durch den Gastgeber und Zugang anbei der angegebenen E-Mail-Adresse, mit welcher die Buchung bestätigt wird, ist der Vertrag zustande gekommen (Buchungsbestätigung). Bis zum Zugang der Buchungsbestätigung, ist das Zimmer für den Gast als Vertragspartner lediglich reserviert. Über die Bestätigung der Buchung bzw. die Ablehnung erklären wir uns unverzüglich. Hat der Buchende eine Buchungsbestätigung nicht im Laufe des der Buchung folgenden Tages erhalten, ist er nicht mehr an seine Buchung gebunden.
1.4 Ein gesonderter Vertragstext wird im Fall der Ziffer 1.3 nicht erstellt. Der Gast als Vertragspartner erhält jedoch mit der Buchungsbestätigung die Buchungsdetails und ein PDF dieser Geschäftsbedingungen mitgeteilt. Für den Vertragsabschluss steht nur die deutsche Sprache zur Verfügung. Eingabefehler werden dem Buchenden in der Buchungsmaske angezeigt, er kann durch Vor- und Zurückspringen diese Eingabefehler korrigieren.
1.5 Der Vertrag kann außerhalb der Nutzung unserer Website auch dadurch zustande kommen, dass der Gast als Vertragspartner ein Vertragsformular unterzeichnet (Vertragstext), auf welchem diese Geschäftsbedingungen wiedergegeben sind. Diese Geschäftsbedingungen liegen dem Vertragsformular nach Ziffer 1.4 bei.
1.6 Beherbergungsverträge werden nur mit volljährigen Personen abgeschlossen. Die Angaben des Gastes als Vertragspartner sind wahrheitsgemäß zu machen. Ein anonymer Vertragspartner wird als Gast nicht akzeptiert. Ist unser Vertragspartner ein Unternehmen, so erklärt die mit Vorname und Nachname bezeichnete Person mit Angabe der Daten, volljährig zu sein und für das Unternehmen wirksam Vertragserklärungen abgeben zu können. Die weiteren „Gäste“, die mit dem Gast das Zimmer teilen (weitere Gäste, wie z.B. Familienangehörige), sind nicht auch Vertragspartner.
2 Pflichten des Gastgebers
2.1 Der Gastgeber ist verpflichtet, dem Gast, der Vertragspartner ist, in der von ihm gebuchten Zeit die gebuchte Anzahl an Zimmern in der von dem Gast gebuchten Kategorie des Zimmers mit den ggf. vom Gast bei der Buchung ausgewählten Zusatzleistung(en) für die von ihm benannte Zahl der Gäste bereitzustellen.
2.2 Dem Gastgeber steht es frei, ein Zimmer höherer Qualität bereitzustellen, ohne dass es einer Zustimmung des Gastes bedarf, sofern der Gast keinen höheren Zimmerpreis zu zahlen hat.
3 Pflichten des Gastes als Vertragspartner
3.1 Der Gast ist verpflichtet, die vertragliche Leistung anzunehmen und das vereinbarte Entgelt für die Überlassung des Zimmers sowie die von ihm in Anspruch genommenen Extra-Leistungen zu zahlen (Beherbergungsentgelt). In aller Regel beschränkt sich das Beherbergungsentgelt auf den Zimmerpreis und den Preis für die Verpflegung. Vermittelt der Gastgeber auf Wunsch des Gastes Leistungen Dritter (z.B. Fahrradverleih, Strandkorbverleih, Wellness-Leistungen usw.), so tritt der Gast in eine entsprechende Verpflichtung mit dem Leistungserbringer ein.
3.2 Der Gast schuldet dem Gastgeber ein Stornoentgelt, wenn er die vertraglichen Leistungen nicht annimmt, obgleich dem Gast ein gesetzlicher Grund, dieses zu verweigern, nicht zusteht (z.B. aufgrund eines dem Gast zustehenden gesetzlichen Rücktrittsrechts). Das Stornoentgelt ergibt sich aus Ziffer 7.
3.3 Der Gast ist verpflichtet, den Gastgeber unverzüglich und unaufgefordert darüber in Kenntnis zu setzen, wenn der von ihm angestrebte Zweck des Aufenthaltes – sei es auf Grund seines politischen, religiösen oder sonstigen Charakters – dazu geeignet ist, öffentliches Interesse hervorzurufen oder Belange des Gastgebers zu beeinträchtigen.
3.4 Hat der Gast eine Leistung erhalten und besteht ein Grund zur Reklamation, hat er diese unverzüglich dem Gastgeber anzuzeigen. Bei verzögerter Anzeige verwirkt der Gast seinen Anspruch auf Nacherfüllung oder Minderung.
4 Bereitstellung der Zimmer, keine Untervermietung
4.1 Der Gast hat als Vertragspartner keinen Anspruch auf die Bereitstellung eines bestimmten Zimmers, sondern nur auf dasjenige Zimmer, welches er gebucht hat, sofern die Buchung durch den Gastgeber im Wege einer Buchungsbestätigung bestätigt worden oder im Vertragstext benannt ist.
4.2 Dem Gast als Vertragspartner stehen die gebuchten Zimmer ab 15.00 Uhr des Anreisetages (Check-In-Time) zur Verfügung. Ein Anspruch auf frühere Bereitstellung besteht nicht. Die Zimmerrückgabe hat bis spätestens 11.00 Uhr des Abreisetages (Check-Out-Time) zu erfolgen. Für eine verspätete Abreise bis 18.00 Uhr hat der Gastgeber das Recht, ein Entgelt in Höhe von 50 % des vereinbarten Zimmerpreises verlangen, für eine verspätete Abreise nach 18.00 Uhr 100 %. Dem Gast steht es frei, nachzuweisen, dass dem Gastgeber kein oder ein wesentlich niedrigerer Schaden entstanden ist.
4.3 Die Unter- oder Weitervermietung sowie die Nutzung zu einem anderen als dem vereinbarten Zweck sind nur mit vorheriger Zustimmung des Gastgebers zulässig.
5 Beherbergungsentgelt, Vorauszahlung
5.1 In Ermangelung bereits getroffener anderweitiger Vereinbarungen, entspricht das Beherbergungsentgelt für die Leistungen gemäß Ziffer 2 dem Preis, der dem Gast als Vertragspartner infolge seiner Buchung durch den Gastgeber mit der Buchungsbestätigung bestätigt worden ist. Er setzt sich zusammen aus dem Preis für die Überlassung des Zimmers (Zimmerpreis) sowie dem Preises für die ggf. gebuchten Extra-Leistungen.
5.2 Endgültige Fälligkeit: Das Beherbergungsentgelt ist bei Abreise des Gastes unter Anrechnung von erhaltenen Anzahlungen fällig. Wird eine gesonderte Rechnungsstellung vereinbart, ist diese binnen 10 Tagen nach Zugang fällig. Darüber hinaus kann der Gastgeber die jeweils aufgelaufenen Forderungen jederzeit fällig stellen.
5.3 Bei Zahlungsverzug kann der Gastgeber die jeweils geltenden gesetzlichen Verzugszinsen verlangen. Die Geltendmachung weiteren Verzugsschadens seitens des Gastgebers ist vorbehalten.
5.4 Vorauszahlung: Der Gast ist als Vertragspartner verpflichtet, bereits vor der Anreise eine Vorauszahlung in Höhe von 25% des vereinbarten Beherbergungsentgelts innerhalb von 10 Tagen ab Zugang der Rechnung und Erhalt der Buchungsbestätigung zu zahlen und die restlichen 75 % des vereinbarten Beherbergungsentgelts gegen Rechnungstellung spätestens 30 Kalendertage vor Anreise. Wird die vereinbarte Vorauszahlung nicht fristgerecht geleistet und erfolgt die Zahlung nach Mahnung nicht, so ist der Gastgeber zum Rücktritt vom Beherbergungsvertrag berechtigt. In diesem Fall kann der Gastgeber Schadensersatz wegen Nichterfüllung des Vertrages durch den Gast unter Abzug ersparter Aufwendungen geltend machen.
5.5 Eine Aufrechnung gegen Forderungen des Gastgebers kann nur mit unstreitigen und rechtskräftigen Forderungen des Gastes erfolgen.
6 Verwahrung von Sachen des Gastes
6.1 Der Gastgeber bewahrt gefundene Sachen des Gastes oder der weiteren Gäste, die das Zimmer vertragsgemäß genutzt haben, 4 Wochen lang auf. Der Gastgeber haftet jedoch nicht für Beschädigung oder Untergang gefundener Sachen. Der Gast ist berechtigt, solche Sachen jederzeit bei dem Gastgeber herauszuverlangen. Verlangt der Gast die Zusendung gefundener Sachen, geschieht dies auf Kosten des Gastes.
6.2 Nach Ablauf von 4 Wochen darf der Gastgeber die Sachen vernichten oder an Dritte veräußern. Im Falle der Veräußerung hat er dem Gast den Veräußerungserlös abzüglich seiner Aufwendungen herauszugeben, wenn der Gast sein Eigentum der gefundenen und veräußerten Sache zweifelsfrei nachweist.
6.3 Soweit dem Gast als Vertragspartner ein Stellplatz auf einem Objektparkplatz zur Verfügung gestellt wird, kommt dadurch kein Verwahrungsvertrag zustande.
7 Rücktritt (Storno) des Gastes, Stornoentgelt
7.1 Soweit der Gast als Vertragspartner die vertraglichen Leistungen nicht in Anspruch nimmt, obwohl er dazu verpflichtet ist, insbesondere weil ihm kein gesetzliches Rech zusteht, sich von seinen Verpflichtungen aus dem Beherbergungsvertrag zu lösen, schuldet der Gast dem Gastgeber ein pauschaliertes Stornoentgelt nach Maßgabe der folgenden Vorschriften
7.1.1 Kein Stornoentgelt („kostenfreie Stornierung“) schuldet der Gast in folgenden Fällen:
- Der Gast storniert seine Buchung durch Erklärung gegenüber dem Gastgeber in Textform (z.B. E-Mail) bis spätestens 90 Kalendertage vor dem ersten Tag des geplanten Aufenthalts.
- Der Gast storniert seine Buchung in Textform und beruft sich für den Zeitraum seines gebuchten Aufenthaltes auf ein für diese Zeit darzulegendes gesetzliches oder behördliches Anreise- oder Durchreiseverbot vom regelmäßigen Aufenthaltsort des Gastes bis zur Pension „Das Strandglück“, insbesondere aufgrund eines Pandemiegeschehens, auch wenn das Pandemiegeschehen im Zeitpunkt der Buchung bereits bekannt ist.
- Der Gast storniert seine Buchung in Textform und beruft sich für den Zeitraum seines geplanten Aufenthaltes auf für diese Zeit darzulegende Ausgangsbeschränkungen und Ausgangssperren in Bezug auf das Verlassen der Unterkunft „Das Strandglück“ durch gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen vor Ort, insbesondere aufgrund eines Pandemiegeschehens, auch wenn das Pandemiegeschehen im Zeitpunkt der Buchung bereits bekannt ist.
7.1.2 Ein vermindertes Stornoentgelt („kostenpflichtige Stornierung“) schuldet der Gast als Entschädigung in folgenden Fällen:
- Der Gast storniert seine Buchung durch Erklärung gegenüber dem Gastgeber in Textform (z.B. E-Mail) zwischen 89 und 60 Kalendertage vor dem ersten Tag des geplanten Aufenthalts: der Gast schuldet ein Stornoentgelt in Höhe von 50% des vereinbarten Zimmerpreises ohne Extra-Leistungen.
- Der Gast storniert seine Buchung durch Erklärung gegenüber dem Gastgeber in Textform (z.B. E-Mail) zwischen 59 und 30 Kalendertage vor dem ersten Tag des geplanten Aufenthalts: der Gast schuldet ein Stornoentgelt in Höhe von 75% des vereinbarten Zimmerpreises ohne Extra-Leistungen.
- Der Gast storniert seine Buchung durch Erklärung gegenüber dem Gastgeber in Textform (z.B. E-Mail) ab dem 29 Kalendertage vor dem ersten Tag des geplanten Aufenthalts: der Gast schuldet ein Stornoentgelt in Höhe von 90% des vereinbarten Zimmerpreises ohne Extra-Leistungen.
Zur Berechnung der Fristen ist maßgeblich, wann die Erklärung des Gastes dem Gastgeber in Textform zugeht.
7.2 Dem Gast steht im Falle von Ziffer 7.1.3 der Nachweis frei, dass kein Schaden entstanden ist oder der dem Gastgeber entstandene Schaden niedriger ist, als die vereinbarte Pauschale. Der Gastgeber wird versuchen, das stornierte Zimmer anderweitig zu vermieten, ist jedoch aufgrund der Stornierung zu aktiven Vermietungshandlungen nicht verpflichtet.
7.3 Hat der Gast die vertraglichen Leistungen nicht in Anspruch genommen und keine Mitteilung nach Ziffern 7.1.1 oder 7.1.2 an den Gastgeber gemacht, ist der Gastgeber für die Vorhaltung des Zimmers berechtigt, den vollen vereinbarten Preis zzgl. der gesetzlichen Umsatzsteuer zu berechnen.
8 Rücktritt (Storno) des Gastgebers
8.1 Der Gastgeber ist nur beim Vorliegen eines sachlich gerechtfertigten Grundes zum Rücktritt bzw. zum Storno der bestätigten Buchung berechtigt. Ein solcher ist für folgende Fälle vereinbart.
- Wenn höhere Gewalt oder andere vom Gastgeber nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen,
- Wenn seitens des Gastgebers ein begründeter Anlass zu der Annahme besteht, dass die Inanspruchnahme der Leistungen durch den Gast den reibungslosen Ablauf des Geschäftsbetriebes, die Sicherheit oder das Ansehen des Gastgebers in der Öffentlichkeit gefährden können, oder
- wenn der Gast irreführende oder falsche Angaben zu seiner Person oder anderen wesentlichen Tatsachen macht.
- Gesetzliche bzw. behördliche Nutzungsbeschränkungen, die sich auf den wirtschaftlichen Betrieb der Pension aufgrund eines Pandemiegeschehens auswirken, auch wenn das Pandemiegeschehen im Zeitpunkt der Buchung bereits bekannt ist.
8.2 Bei einem berechtigten Rücktritt seitens des Gastgebers entsteht kein Anspruch des Gastes auf Schadensersatz.
9 Haftungsbeschränkung und Verjährung
9.1 Der Gastgeber haftet für die Erfüllung seiner Verpflichtungen aus dem Beherbergungsvertrag.
9.2 Im nicht leistungstypischen Bereich ist die Haftung des Gastgebers für leicht fahrlässige Pflichtverletzungen ausgeschlossen, soweit diese keine vertragswesentlichen Pflichten betreffen. Dies gilt nicht bei Verletzungen des Körpers, der Gesundheit und des Lebens, hierbei ist die Haftung in jedem Fall unbeschränkt. Auch bei grober Fahrlässigkeit und Vorsatz ist die Haftung weder beschränkt noch ausgeschlossen. Diese Haftungsregelung gilt auch für Pflichtverletzungen der Erfüllungsgehilfen des Gastgebers.
9.3 Stellt der Gastgeber dem Gast einen Stellplatz für ein Kraftfahrzeug oder ein Fahrrad/Motorrad zur Verfügung, wird hierdurch kein Verwahrungsverhältnis begründet, ungeachtet dessen, ob diese Zurverfügungstellung entgeltlich oder unentgeltlich erfolgt. Für etwaige Schäden übernimmt der Gastgeber keine Haftung.
9.4 Die Haftung für entgangenen Gewinn, ausgebliebene Einsparungen, Schäden aus Ansprüchen Dritter und sonstige mittelbaren und unmittelbaren Folgeschäden ist ausgeschlossen.
9.5 Die Ansprüche des Gastes verjähren nach einem Jahr ab dem Tag des Vertragsabschlusses. Im Übrigen gelten die allgemeinen Vorschriften des BGB.
10 Datenschutz
Zur Anbahnung, zum Abschluss und zur Durchführung des Beherbergungsvertrags verarbeitet der Gastgeber personenbezogene Daten der Gäste. Die gesetzlich erforderlichen Pflichtinformationen nach den Art. 13, 14 Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) sind auf der Internetseite „dasstrandglueck.de“ unter „Datenschutzinformationen“ abrufbar. Die Informationen liegen dem Vertragsformular nach Ziffer 1.4 bei.
11 Streitbeilegung und Verhaltenskodizes
11.1 Informationen über die OS-Beschwerde-Plattform: Die Europäische Kommission hat eine Plattform (im Folgenden „OS-Plattform“) eingerichtet, die eine unabhängige, unparteiische, transparente, effektive, schnelle und faire außergerichtliche Online-Beilegung von Streitigkeiten zwischen Verbrauchern und Unternehmern ermöglichen soll. Wir sind von Gesetzes wegen gehalten, auf unserer Website einen Link zur OS-Plattform zu veröffentlichen sowie unsere E-Mail-Adresse anzugeben. Der Link lautet: http://ec.europa.eu/consumers/odr/. Unsere E-Mail-Adresse ist: info@dasstrandglück.de Unsere Telefonnummer ist: +493820677305.
11.2 Information über Streitbeilegung nach § 36 VSBG: Zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle nach dem Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSBG) sind wir nicht verpflichtet und nicht bereit.
11.3 Der Gastgeber ist keiner nationalen Streitschlichtungsstelle angeschlossen. Es gibt darüber hinaus keine einschlägigen Verhaltenskodizes, denen sich der Gastgeber unterworfen hat.
12 Schlussbestimmungen
12.1 Erfüllungs- und Zahlungsort ist der Sitz des Gastgebers.
12.2 Ist oder wird eine Bestimmung in diesen Geschäftsbedingungen unwirksam oder anfechtbar, bleiben die übrigen Bestimmungen davon unberührt.
12.3 Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechtes. Gerichtsstand ist Graal-Müritz, sofern der Gast Kaufmann ist.